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Untermietvertrag Wohnung – vollständige Untervermietung
Beschreibung
Hier erhalten Sie einen von erfahrenen Juristen erstellten Untermietvertrag! Dieser ermöglicht eine rechtssichere Vermietung oder Anmietung einer vollständigen Wohnung.
Der Untermietvertrag beinhaltet die nachfolgend aufgeführten Punkte:
- das Untermietverhältnis
- die Mietsache oder der Vertragsgegenstand
- Angaben zu Miete und Betriebskosten
Regelungen zu Sicherheitsleistungen, Schönheitsreparaturen, der Mietdauer und Kündigung werden getroffen, ferner wird keine stillschweigende Verlängerung vereinbart.
Die Erhaltung der Mietsache (Wohnung) und die Modernisierung bzw. Energieeinsparung werden aufgeführt sowie zustimmungspflichtige Handlungen des Mieters, die Besichtigung der Mietsache durch den Vermieter und die Fortsetzung des Mietverhältnisses bei Tod des Mieters geregelt.
Darüber hinaus werden die Rückgabe der Mietsache, einzelne Vertragsbestandteile und Schlussbestimmungen aufgeführt. Als Grundlage für diesen Untervermietvertrag wird vorausgesetzt, dass das Einverständnis des Vermieters vorliegt.
Ohne eine solche Erlaubnis ist eine Untervermietung nicht zulässig (§ 540 BGB).
Hier erhalten Sie einen von erfahrenen Juristen erstellten Untermietvertrag! Dieser ermöglicht eine rechtssichere Vermietung oder Anmietung einer vollständigen Wohnung.
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