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Steuerbilanz

Letzte Änderung am: 3. Juli 2023

Die Steuerbilanz

Es gibt verschiedene Arten der Aufstellungen der Steuer für Unternehmen und Selbstständige. Eine der wichtigsten Formen ist die Steuerbilanz. Diese wird auf Grundlage der Handelsbilanz erstellt. Alle Unternehmen ab einer gewissen Größe sind dazu verpflichtet, die Steuerbilanz nach den vorgegebenen Kriterien bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen. In ihr wird das Vermögen eines Unternehmens aufgeführt. In regelmäßigen Abständen wird hier der Gewinn und Verlust ermittelt, um daraus die wirtschaftliche Leistung ermessen zu können. Die Auflistung des erwirtschafteten Gewinns in einem periodischen Zeitraum dient dazu, die Steuern für das jeweilige Unternehmen zu ermitteln. Hierzu zählen beispielsweise die Einkommenssteuer, die Körperschaftsteuer sowie die Gewerbesteuer. Die Regelungen zur Ermessung der konkreten Abgaben für Unternehmen finden sich in § 4-7 EStG sowie in § 60 Abs. 2 EStDV.
 

Inhaltliche und formelle Vorgaben

Die Steuerbilanz wird periodisch an das jeweilige Finanzamt übermittelt. Dabei wird der Wert aller Wirtschaftsgüter aufgeführt, was auch die Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder den Teilwert beinhalten kann. Dabei handelt es sich um ein Umlaufvermögen, das auch als nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter bezeichnet wird. Im Gegensatz dazu stehen die nutzbaren Wirtschaftsgüter, auch als Anlagevermögen bezeichnet. Bei dieser Art der Güter wird die Absetzung der Abnutzung von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgezogen.


Auch Rückstellungen, folgende Vorteile durch die Sachleistungspflicht oder Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit den Anschaffungskosten werden detailliert aufgelistet. Ebenfalls werden im Rahmen der Anschaffungskosten alle Wirtschaftsgüter aufgeführt, die dem jeweiligen Unternehmen kostenfrei gestellt wurden. Weitere Aspekte sind die Rentenverpflichtungen sowie die Einlagen und Entnahmen.


Die rechtliche Grundlage der Steuerbilanz stellt die Handelsbilanz nach § 5 Abs. 1 EStG dar. Im. Besonderen wird hier festgelegt, dass die Buchführung der Bilanz sich an der Buchführung der Handelsbilanz orientiert. Bei dieser inhaltlichen Vorgabe handelt es sich um die das Maßgeblichkeitsprinzip. Auf Grundlage der Bilanz werden die Abgaben des betreffenden Unternehmens berechnet.

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