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Gründung im Nebenerwerb

Von Michael Amtmann, letzte Änderung am: 5. Juli 2023

Gründung im Nebenerwerb

Eine Gründung im Nebenerwerb bedeutet, dass Sie ein Unternehmen gründen und betreiben, während Sie weiterhin einer Hauptbeschäftigung oder anderen Verpflichtungen nachgehen. Hier sind einige wichtige Informationen zu den Vorteilen, Nachteilen, den erforderlichen Voraussetzungen, geeigneten Geschäften sowie steuerlichen und gesetzlichen Aspekten einer Gründung im Nebenerwerb:

Vorteile einer Nebenerwerbsgründung:

  1. Geringeres finanzielles Risiko: Durch die Aufrechterhaltung einer Hauptbeschäftigung reduzieren Sie das finanzielle Risiko, da Sie weiterhin ein regelmäßiges Einkommen haben und Ihre persönlichen Ausgaben decken können.

  2. Prüfung der Geschäftsidee: Eine Gründung im Nebenerwerb ermöglicht es Ihnen, Ihre Geschäftsidee zu testen und zu validieren, bevor Sie sich vollständig darauf fokussieren. Sie können herausfinden, ob Ihre Idee erfolgreich ist und genügend Potenzial hat, um sie in Zukunft zum Haupterwerb zu machen.

  3. Erfahrungen sammeln: Während einer Nebenerwerbsgründung haben Sie die Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen im Unternehmertum zu sammeln, ohne sofort Ihr gesamtes berufliches Leben darauf auszurichten. Dies ermöglicht es Ihnen, Ihr unternehmerisches Wissen und Ihre Fähigkeiten schrittweise aufzubauen.

Nachteile einer Nebenerwerbsgründung:

  1. Zeitliche Belastung: Eine Gründung im Nebenerwerb erfordert eine sorgfältige Zeitplanung und Organisation, da Sie sowohl Ihrer Hauptbeschäftigung als auch Ihrem eigenen Unternehmen gerecht werden müssen. Die Balance zwischen beiden Aufgaben kann herausfordernd sein.

  2. Begrenzte Verfügbarkeit: Da Sie nicht in Vollzeit für Ihr eigenes Unternehmen arbeiten, kann dies zu begrenzter Verfügbarkeit und Flexibilität führen. Dies kann sich auf die Wachstumsmöglichkeiten und die schnelle Umsetzung von Ideen auswirken.

  3. Potenzielle Interessenkonflikte: Wenn Ihre Nebenerwerbstätigkeit mit Ihrer Hauptbeschäftigung kollidiert, kann es zu Interessenkonflikten kommen. Es ist wichtig, dies im Voraus zu prüfen und gegebenenfalls Genehmigungen oder Absprachen mit Ihrem Arbeitgeber zu treffen.

Erforderliche Voraussetzungen:

  1. Geschäftsidee: Entwickeln Sie eine Geschäftsidee, die sowohl zu Ihren Fähigkeiten als auch zur Ausübung im Nebenerwerb passt. Machen Sie eine gründliche Marktanalyse und erstellen Sie einen detaillierten Businessplan.

  2. Zeitmanagement: Seien Sie sich bewusst, dass eine Nebenerwerbsgründung zusätzliche Anstrengungen erfordert. Planen Sie Ihre Zeit effizient und stellen Sie sicher, dass Sie sowohl Ihrer Hauptbeschäftigung als auch Ihrem eigenen Unternehmen ausreichend Zeit widmen können.

  3. Genehmigungen und Verträge: Überprüfen Sie die gesetzlichen Vorschriften und Anforderungen für Ihre Branche oder Tätigkeit. Prüfen Sie, ob spezielle Genehmigungen, Lizenzen oder Verträge erforderlich sind, um Ihr Geschäft rechtmäßig zu betreiben.

Es gibt verschiedene Geschäftsideen, die sich für eine Gründung im Nebenerwerb eignen, wie zum Beispiel:

  • Online-Shops oder E-Commerce-Geschäfte
  • Beratungs- oder Coaching-Dienstleistungen
  • Freiberufliche Tätigkeiten wie Grafikdesign oder Programmierung
  • Handwerkliche Dienstleistungen oder Reparaturarbeiten
  • Nebenerwerbstätigkeiten in der Gastronomie oder Eventplanung

Steuerliche und gesetzliche Aspekte:

  1. Gewerbeanmeldung: Melden Sie Ihr Unternehmen beim örtlichen Gewerbeamt an und beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen für Ihre Branche.

  2. Steuerliche Erfassung: Informieren Sie das Finanzamt über Ihre Nebenerwerbstätigkeit und klären Sie steuerliche Aspekte wie die Umsatzsteuer und Einkommensteuer.

  3. Sozialversicherung: Informieren Sie sich über Ihre Versicherungspflicht und prüfen Sie, ob Sie weiterhin über Ihre Hauptbeschäftigung sozialversichert bleiben oder ob eine zusätzliche Versicherung erforderlich ist.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  1. Anmeldung der Tätigkeit: Melden Sie Ihre nebenberufliche Tätigkeit entsprechend den formalen Anforderungen an. Die Formalitäten dafür hängen hauptsächlich von der gewählten Rechtsform Ihres eigenen Unternehmens ab.

  2. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber: Teilen Sie Ihrem aktuellen Arbeitgeber Ihr Vorhaben mit und prüfen Sie Ihren bestehenden Arbeitsvertrag auf etwaige Klauseln, die eine nebenberufliche Selbstständigkeit einschränken könnten.

  3. Sozialversicherungspflicht: Klären Sie Ihre sozialversicherungsrechtliche Situation, indem Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Bei einer zeitlichen und finanziellen Übersteigung Ihrer nebenberuflichen Tätigkeit kann eine Ausnahme von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich sein.

  4. Behördliche Genehmigungen: Holen Sie die erforderlichen behördlichen Genehmigungen rechtzeitig ein, insbesondere wenn Ihre Tätigkeit der Gewerbeordnung unterliegt. Das Finanzamt wird Sie für die Gewerbesteuer veranlagen.

  5. Steuerliche Aspekte: Informieren Sie sich über steuerliche Pflichten, insbesondere in Bezug auf die Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer, je nach gewählter Rechtsform. Prüfen Sie, ob Sie aufgrund der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind.

  6. Wahl der Rechtsform: Entscheiden Sie sich für die passende Rechtsform unter Berücksichtigung der steuerlichen und buchhalterischen Anforderungen. Mögliche Rechtsformen sind Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Unternehmergesellschaft (UG) oder GmbH.

  7. Scheinselbstständigkeit: Achten Sie darauf, dass Sie nicht als Scheinselbstständiger eingestuft werden, indem Sie für wenige Auftraggeber arbeiten und den Großteil Ihres Einkommens von einem einzigen Auftraggeber erhalten. In diesem Fall können Sie weiterhin der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen.

  8. Zuverdienstgrenzen: Berücksichtigen Sie die Zuverdienstgrenzen, die für bestimmte Personengruppen gelten, wie beispielsweise Studierende oder Empfänger von Arbeitslosengeld: Empfängerinnen und Empfänger von ALG I dürfen maximal 165€ pro Monat dazuverdienen. Wenn Sie ALG II beziehen, höchstens 100€ und Studierende mit BAföG sind es maximal 400€ monatlich.Stellen Sie sicher, dass Sie die geltenden Grenzen einhalten, um mögliche Leistungskürzungen oder Rückzahlungen zu vermeiden.

 

Es ist wichtig, dass Sie individuelle steuerliche und rechtliche Aspekte mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt besprechen, da diese von Ihrer spezifischen Situation abhängen.

Weiterführende Literatur und Quellen:

  • "Nebenberuflich selbstständig: Erfolgreich gründen und aufbauen" von Stefanie Demann und Peter Holzer
  • "Nebenberuflich selbstständig: Wie Sie Ihre Idee in die Tat umsetzen" von Andreas Lutz
  • "Gründung neben dem Job: Wie Sie Ihre Selbstständigkeit planen, starten und sichern" von Miriam Cordes