Businessplan - Frühstücksservice
Wenn Sie sich mit einem Frühstücksservice selbstständig machen, benötigen Sie keine rechtlichen Voraussetzungen zu beachten, da für diesen Beruf keine Ausbildung nötig ist. Einen Businessplan sollten Sie für Ihr Vorhaben jedoch besitzen. Ihr Leistungspensum beläuft sich darauf, kleine bis mittelständige Unternehmen, welche nicht über eine eigene Frühstückskantine ...
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