Ausschlagung einer Erbschaft aus allen Berufungsgründen
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Ausschlagung einer Erbschaft aus allen Berufungsgründen
Möchte der Erbe die Erbschaft aus allen Berufungsgründen ausschlagen, so kann er mithilfe dieser Vorlage die Erbschaft beim zuständigen Nachlassgericht ausschlagen.
Eine vollständige Ausschlagung ist gut zu überlegen, denn mit der Ausschlagung erlischt die Möglichkeit der Anfechtung wegen Irrtums.
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