Vollmacht in Steuersachen
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Vollmacht in Steuersachen
Mit dieser Vollmacht bevollmächtigen Sie einen Steuerberater, Sie in Steuer-, Lohnabrechnungs- und Buchführungsangelegenheiten vor allen Finanzämtern, Steuer- und sonstigen Behörden, sowie Gerichten zu vertreten. Somit schaffen Sie eine solide Basis dafür, dass der von Ihnen bevollmächtigte Steuerberater Ihre Interessen vor sämtlichen steuerbezogenen Instanzen vertreten kann.
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