Harte Patronatserklärung an eine Bank
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Harte Patronatserklärung an eine Bank
Mit dieser Vereinbarung, übernimmt die Muttergesellschaft gegenüber den Gläubigern, hier eine Bank, für eine Tochtergesellschaft eine Patronatserklärung als Kreditsicherungsmittel, um die Kreditwürdigkeit der Tochtergesellschaft zu stärken. Eine sog. Harte Patronatserklärung ist eine verbindliche Erklärung, die Pflicht zur Leistung zu übernehmen, wenn dies der Tochtergesellschaft nicht möglich ist. Im Gegensatz zur sog. Weichen Patronatserklärung haben die Gläubiger damit einen eigenen Anspruch gegenüber der Muttergesellschaft.
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