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Pensionskasse

Letzte Änderung am: 3. Juli 2023

Die Pensionskasse

 

Eine betriebseigene Förderung zur Sicherung des Lebensunterhalts der Mitarbeiter im Alter ist die sogenannte Pensionskasse. Da man sich darüber einig geworden war, dass die staatliche Rente durch den Generationenvertrag aufgrund des Wandels der Demografie in Deutschland nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann, mussten neue Möglichkeiten zur Vorsorge gefunden werden. Hierbei ergaben sich zwei Möglichkeiten: die private Vorsorge beispielsweise durch Geldanlagen oder Immobilien und die betriebliche Altersvorsorge. Jeder Arbeitnehmer hat ein Anrecht auf eine solche betriebliche Vorsorge, aber der Arbeitgeber entscheidet über die Art dieser. Es gibt insgesamt fünf Varianten für diese: die Direktzusage, die Pensionsfonds, die Unterstützungskasse, die Direktversicherung und die Pensionskasse, die hier näher beschrieben wird. Die Pensionskassen werden in der Regel von einer oder mehreren Firmen gemeinsam gegründet als eine Art unabhängige Versicherungsgesellschaft.

 

 

Die Altersvorsorge durch die betriebliche Vorsorge

 

Für die Vorsorge zahlt der Angestellte, auf freiwilliger Basis, monatlich einen Teil seines Bruttolohns in die Kasse ein, wobei die Einzahlung frei von Steuer- und Sozialabgaben ist. Die Altersvorsorge in einer derartigen Versicherungsgesellschaft kann als eine Zusatzrente zur staatlichen Altersrente dienen und hat den Vorteil, da sie aufgrund ihrer Unabhängigkeit selbst im Falle der Insolvenz des Betriebes weiterhin Bestand hat. Selbst bei einer Kündigung kann der Mitarbeiter, sofern er dies wünscht, den Vertrag bei der Pensionskasse weiterführen. Dies soll den Angestellten einen hohen Versicherungsschutz bieten. Des Weiteren garantiert die Versicherung den Arbeitnehmern festgelegte Leistungen zur Vorsorge wie zum Beispiel den Schutz der Hinterbliebenen im Falle des Todes des Versicherungsnehmers. Sie bietet auch hohe Renditen und ihre Leistungen zu sehr geringen Kosten für den Mitarbeiter an. Allerdings ist dies nur lohnend, sollte die im Alter zu erwartende Rente hoch genug ist, um eine Grundsicherung zu vermeiden, da in diesem Fall die Zusatzrente als Einkommen angerechnet werden und vom Staat bis zu einer bestimmten Summe eingezogen werden kann.

 

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