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Personalrabatt

Letzte Änderung am: 3. Juli 2023

Personalrabatt

 

Der Personalrabatt, auch Belegschaftsrabatt oder Mitarbeiterrabatt, ist eine Vergünstigung, die von vielen Unternehmen ihren Mitarbeitern gewährt wird. Bei dieser werden dem Mitarbeiter eine vom Unternehmen an Kunden angebotene Dienstleistung, Produkte oder Verkaufsgüter zu einem vergünstigten Preis oder sogar umsonst angeboten. Diese Mitarbeiterrabatte haben sowohl für Mitarbeiter als auch für Unternehmen Vorteile. Unternehmen können über den Personalrabatt bei Überproduktion mehr Ware absetzen und durch den Nachlass den Arbeitslohn ohne die direkte Aufwendung von Geldmitteln aufbessern. Dies erhöht die Mitarbeitermotivation, macht den Arbeitsplatz durch eine bessere Vergütung attraktiver und kann Marketingeffekte erzeugen, etwa wenn der Mitarbeiter seine Waren mit anderen Menschen teilt. Klassische Beispiele sind Brauereibetriebe, die Mitarbeitern Bierkästen günstig oder umsonst anbieten.

Auch für Mitarbeiter ergeben sich Vorteile. Neben der Erhöhung des tatsächlichen Arbeitslohns gelten für die von dem Nachlass betroffenen Waren steuerliche Vorteile. Während der Rabatt als Lohn betrachtet wird, wird dieser um einen bestimmten Prozentsatz gemindert und es gibt Freibeträge. Zur Dokumentierung der Rabatte müssen die Menge, das Datum und der Preis der abgegebenen Gegenstände durch den Arbeitgeber dokumentiert werden.

 

Steuerliche Regelung

 

Voraussetzung dafür, dass ein durch das Unternehmen gewährter Rabatt tatsächlich als Personalrabatt gilt und entsprechende steuerliche Vorteile bietet sind:

  • das rabattierte Produkt beziehungsweise die Dienstleistung müssen Dritten üblicherweise angeboten werden
  • der Rabattempfänger ist Mitarbeiter in dem Unternehmen

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird der Geldwert des Rabattes ermittelt. Hierzu wird der üblicherweise angebotene Endpreis des Produktes als Grundlage genommen. Dies ist der Preis, der nach handelsüblichem Feilschen vom Unternehmen akzeptiert würde. Der Endpreis wird um vier Prozent vermindert und die Differenz zwischen diesem Preis und dem gezahlten Preis als Rabatt errechnet. Auf das Jahr berechnet besteht ein Freibetrag von 1080 Euro. Alle über diesem Freibetrag liegenden Rabatte zählen als Teil des Lohns und sind einkommenssteuer- und sozialversicherungspflichtig.

 

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