Kündigung nach Tod eines Mitmieters
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Kündigung nach Tod eines Mitmieters
Nach dem Tod eines Mitmieters besteht für den überlebenden Mieter die Möglichkeit einen befristeten Mietvertrag (Laufzeit auf bestimmte Zeit) innerhalb einer einmonatigen Kündigungsfrist, nach Kenntnis des Todes, zu kündigen.
Das Mietverhältnis wird mit diesem Musterschreiben außerordentlich gekündigt. Die Kündigung erfolgt nach § 563a BGB.
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