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Gewerbe-Mietvertrag (Einkaufszentrum)

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Gewerbe-Mietvertrag (Einkaufszentrum)

Muster eines Gewerbe-Mietvertrags über die Anmietung eines Ladens/Geschäfts in einem Einkaufszentrum.

Bei der Anmietung von Läden in einem Einkaufszentrum spielen besondere Kriterien eine Rolle.
Es muss bei der Gestaltung der Schaufenster, der Beleuchtung etc. auf die Eigenheiten des Einkaufszentrums geachtet werden. Die Gestaltung muss an die dortigen Voraussetzungen angepasst werden.

Es müssen innerhalb des Zentrums Räumungs- und Ausverkaufsaktionen mit dem Vermieter im Vorfeld besprochen werden und dessen Zustimmung eingeholt werden. Auch diese Regelung finden Sie in diesem Mustervertrag für einen Gewerbemietvertrag.

Der Vertrag wurde von erfahrenen Rechtsanwälten ausgearbeitet.

Eine Zusammenfassung aller Paragraphen des Gewerbemietvertrags finden sie hier:

  • §1 Mietobjekt


Das Mietobjekt, für welches der Vertrag geschlossen wird, wird benannt.

  • §2 Mietzweck und Nutzung der Mietsache


Der Zweck, zu welchem das Mietobjekt genutzt werden darf, wird ausgeführt; es werden Vorgaben zur Nutzung der Mietsache gemacht.

  • §3 Mietdauer und Kündigung


Dieser Paragraph enthält Beginn und Dauer des Mietverhältnisses sowie die Bestimmungen für eine ordentliche Kündigung.

  • §4 Mietzins und Nebenkosten


Der Mietzins und die monatlich vorauszuzahlenden Nebenkosten werden festgelegt; die Aufschlüsselung und Berechnung der Betriebskosten sowie deren Umlage werden erläutert.

  • §5 Zahlung von Mietzins und Nebenkosten


Hier werden die Fälligkeit der Miete sowie die Bankverbindung für die Zahlung, die Höhe etwaiger Verzugszinsen und eine Tilgungsfolge festgehalten.

  • §6 Abrechnung und Umlegung der Nebenkosten


Auf Turnus, Frist und Form der Nebenkostenabrechnung sowie die Umlegung von Sammelheizung und Warmwasserversorgung wird an dieser Stelle eingegangen.

  • §7 Kaution


Der Mieter hat eine Kaution in hier festgelegter Höhe zu hinterlegen, mit welcher der Vermieter dem Vertragstext entsprechend zu verfahren hat.

  • §8 Besondere Pflichten des Mieters


Der Mieter unterliegt besonderen Pflichten bezüglich der Gestaltung seiner Geschäfts- und Verkaufsräume und der Betriebspflicht.

  • §9 Konkurrenzschutz


Ob der Vermieter dem Mieter Konkurrenzschutz gewährt, ist dieser Passage zu entnehmen.

  • §9 Schönheitsreparaturen


Wer die hier aufgeführten Schönheitsreparaturen in den genannten Zeiträumen durchzuführen hat, regelt dieser Paragraph.

  • §10 Besondere Gebrauchsbefugnisse des Mieters


Der Mieter ist zu bestimmten Maßnahmen auf eigene Kosten berechtigt, die in diesem Abschnitt aufgelistet werden.

  • §11 Übergabe und Zustand des Mietobjekts


Ob das Mietobjekt im besichtigten Zustand übernommen wird oder der Vermieter noch Arbeiten auszuführen hat, wird hier vertraglich festgelegt.

  • §12 Pfandrecht


Etwaige pfandrechtliche Erklärungen zum Eigentum des Mieters müssen an dieser Stelle vermerkt werden.

  • §13 Mängel


Rechte und Pflichten des Mieters bei während der Mietzeiten auftretenden Mängeln sind hier nachzulesen.

  • §14 Aufrechnung und Zurückbehaltung


Der Mieter darf in bestimmten Fällen Miete aufrechnen oder zurückbehalten.

  • §15 Benutzung der Mietsache


Jedwede Nutzung abseits des in §2 geregelten Mietzwecks bedarf der Genehmigung des Vermieters; der Mieter darf keine gewässerungsschädlichen Stoffe lagern.

  • §16 Wegnahme von Einrichtungen, Rückbau, Aufwendungsersatz


Wird das Mietverhältnis beendet, muss der Mieter alle von ihm eingebrachten Einrichtungen entfernen bzw. zurückbauen; der Vermieter kann aber deren entschädigungsloses Verbleiben verlangen.

  • §17 Ausschluss von §545 BGB


Die Geltung von §545 BGB in Bezug auf eine Verlängerung des Mietverhältnisses wird ausgeschlossen.

  • §18 Ankündigungsfrist


Fristen für Ankündigungen und Aufforderungen, denen sowohl Mieter als auch Vermieter unterliegen, sind in diesem Paragraphen genannt.

  • §19 Aufzuganlage


Ansprüche und Haftungsfragen in Bezug auf die Mitbenutzung der Aufzuganlage sind hier geregelt.

  • §20 Energie- und Wasserversorgung


Diese Stelle des Vertrags beschäftigt sich mit der Energie- und Wasserversorgung, die der Mieter unter Beachtung der hier nachzulesenden Vorgaben nutzen darf.

  • §21 Überlassung der Mietsache an Dritte und Untervermietung


Der Mieter darf die Mietsache nur mit Zustimmung des Vermieters untervermieten oder an Dritte überlassen, trägt aber in jedem Falle die Verantwortung.

  • §22 Ausbesserungen und bauliche Veränderungen


Bestimmte bauliche Veränderungen oder Ausbesserungen dürfen vom Vermieter unter den hier genannten Konditionen vorgenommen werden.

  • §23 Besondere Pflichten des Mieters (Müllentsorgung, Vermeidung von Umweltbelastungen)


Der Mieter verpflichtet sich zur Installation der in diesem Paragraphen aufgeführten Einrichtungen und trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Müllentsorgung, die Vermeidung von Umweltbelastungen und die Vorbeugung gegen Ungeziefer.

  • §24 Besondere Verhaltenspflichten des Mieters


Im Rahmen der Nutzung der Mietsache unterliegt der Mieter den an dieser Stelle angeführten Verhaltenspflichten.

  • §25 Betreten des Mietobjekts durch den Vermieter


Der Vermieter darf in den hier aufgelisteten Fällen die Mietsache betreten; zudem hat der Mieter bei längerer Abwesenheit einige Aspekte sicherzustellen.

  • §26 Kündigung


Dieser Paragraph führt neben dem Recht der ordentlichen auch das Recht der außerordentlichen Kündigung näher aus.

  • §27 Beendigung des Mietverhältnisses


Wird das Mietverhältnis beendet, müssen die hier aufgestellten Regeln in Bezug auf Reinigung, Schönheitsreparaturen, Rückbau und Räumung eingehalten werden; sämtliche Schlüssel sind dem Vermieter zu übergeben.

  • §28 Personenmehrheit als Mieter


Tritt eine Personenmehrheit als Mieter auf, hat sie besondere Vorschriften der Haftung, der Vertretungsbefugnis und des Schadensersatzes einzuhalten.

  • §29 Rechtsformänderung des Mieters, Betriebsveräußerung


Rechtsformänderungen müssen dem Vermieter mitgeteilt werden; zudem geht das Mietverhältnis bei einer Betriebsveräußerung nicht automatisch auf den neuen Eigentümer über. Bei Wegzug eines von mehreren Mietern bleibt das Mietverhältnis bestehen.

  • §30 Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrags


Ergänzungen oder Änderungen des Vertragswerks müssen schriftlich erfolgen; außerdem enthält dieser Paragraph die Salvatorische Klausel.

  • §31 Vertragsbestandteile/Nebenabreden/Zusatzvereinbarungen


Sämtliche Vertragsbestandteile sowie – sofern getroffen – Nebenabreden und Zusatzvereinbarungen werden hier aufgeführt.

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